Strompreiskalkulation
Strompreiskalkulation
Ihr Endpreis ergibt sich aus dem Netto-Grundpreis plus dem Verbrauchspreis zzgl. der Mehrwertsteuer.
Der Verprauchspreis ergibt sich aus der Summe von:
- Arbeitspreis (Vertragspreis)
- EEG
- KWK-G
- §19 StromNEV
- Offshore-Umlage
- Ökosteuer
multipliziert mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.
Grundpreis
Der Grundpreis [€/Jahr] deckt die fixen Kosten für die Verwaltung und die Leistungsbereitstellung.
Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis [€/kWh] ergibt sich aus den Kosten für die Energie-beschaffung, Netzkosten, gesetzliche Abgaben und Steuern.
Erläuterung
Die zur Verfügung gestellte elektrische Energie (Strom) muss von der KEW an der Leipziger Strombörse (European Energy Exchange Market, bzw. EEX) gekauft werden. Die Beschaffungskosten sind, neben den Verwaltungskosten, die einzige Größe die durch das Wirtschaften der KEW beeinflussbar ist. Ihr gemeinsamer Anteil am Gesamtpreis beträgt ungefähr ein Drittel.
Die Instandhaltung, Modernisierung und Erweiterung des Stromnetzes verursacht Kosten, die der Netzbetreiber, neben den Kosten für die Dienstleistungen Abrechnung, Messstellenbetrieb und Messung, an den Netznutzer veranschlagt. Den Netzkosten ebenfalls zugerechnet werden die Konzessionsabgaben, welche in Abhängigkeit der Bevölkerungsanzahl der Gemeinde in der die Endabnahme erfolgt, durch die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt ist.
Die Netzkosten fließen in Form von Netznutzungsentgelten (NNE) in die Kalkulation der Endpreise mit ein. Die NNE sind durch die Bundesnetzagentur genehmigungspflichtig und müssen veröffentlicht werden (siehe www.kew-netz.de)
Als gesetzliche Abgaben gelten die Sätze zur Förderung erneuerbarer Energien, sowie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Mit der EEG-Umlage für das Jahr 2010 werden Strommengen gefördert, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergütet werden. Der voraussichtliche Anteil des nach EEG geförderten Stroms am voraussichtlichen deutschen Strommix (Erzeugungsmix) für das Jahr 2010 beträgt 17 Prozent. Nähere Infos finden Sie unter www.eeg-kwk.net
Die Stromsteuer (Ökosteuer) soll in erster Linie als Ausgleich für Reduzierungen der Beitragssätze für die Sozialversicherungen (also der Lohnnebenkosten) dienen und darüber hinaus zum sparsamen Umgang mit dem kostbaren Gut Energie anregen. Für das produzierende Gewerbe gelten die in § 9 des Stromsteuergesetzes (StromStG) genannten Stromsteuersätze. Den Link zu der entsprechenden Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier.
Ab 01.01.2012 wird zusätzlich die §19 StromNEV - Umlage erhoben. Dieses ist ebenfalls eine gesetzliche Abgabe, welche aus dem 2. Teil des § 19 der Stromnetzentgeltverordnung resultiert. Dieser besagt, dass Groß- und Industriekunden mit einem Verbrauch von über 10 GWh und einer Benutzungsstundenzahl von mind. 7.000 Stunden grundsätzlich von den Netzentgelten befreit werden. Hierdurch sollen nach dem Willen der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur für energieintensive Unternehmen evt. Nachteile des Wirtschaftsstandorts Deutschland reduziert werden. Die dadurch entgangenen Erlöse für die Stromnetzbetreiber sind durch die zusätzliche Abgabe §19 StromNEV auf alle Endkunden umzulegen und auszugleichen.