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KombiBonus

Strom + Gas = Kombibonus

Alle Kunden in den Erdgas-Sondertarifen erhalten den KombiBonus i.H.v. netto 0,15 ct/kWh automatisch für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012.

 

Voraussetzung ist, dass der Kunde seinen gesamten Strom- und Gasbezug im Aktionszeitraum des KombiBonus' und 12 Monate danach über die KEW bezieht.

KEW KombiBonus

(Stand: 01.01.2012)

Nettopreis

Bruttopreis

Nachlass Arbeitspreis Gas

   -0,150 ct/kWh

   -0,179 ct/kWh

 

Kunden mit Erdgas-VARIO-Sondertarifen erhalten den Kombibonus grundsätzlich. Kunden im Tarif KEW GewerbeGas RH/WBG erhalten den Kombibonus ebenfalls ab der ersten kWh, sofern ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh liegt.

Der Kombi-Bonus gilt pro Gaslieferungsvertrag bzw. Verbrauchsstelle. Der KombiBonus wird dem Kunden automatisch von der KEW in Abzug gebracht. Dies ist eine freiwillige, zeitlich auf den Aktionszeitraum beschränkte Maßnahme, auf die beim Nicht-Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen kein Anspruch besteht.