Grundwasserentnahmeentgelt

Das gemäß Saarländischem Grundwasserentnahmeentgeltgesetz vom 12.03.2008 bei den Gewerbekunden in Rechnung gestellte Grundwasserentnahmeentgelt (7 ct/m³) wird vollständig an das Land

abgeführt und verbleibt nicht bei der KEW AG.

 

Bei Objekten, die eine gewerbliche und private Nutzung haben, werden je Person 35 m³ Freimenge eingerichtet.

Die Tarife im Privatkundenbereich sind nicht grundwasserentnahmeentgeltpflichtig und bleiben unverändert.