Grundversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.
Danach bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas
zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an.
Sie entsprechen den unveränderten Preisregelungen der bisherigen Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom und Gas.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung) sowie die Ergänzenden Bedingungen der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG können Sie in der herunterzuladenden PDF-Datei einsehen.
Grundversorgung
Ohne zeitliche Vertragsbindung
Auch in der Grundversorgung profitieren Sie jetzt von der fairen Stufenpreisregelung! Die Einstufung Ihres individuellen Grundversorgungstarifs richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch:
(gültig ab 01.10.2011) | Arbeitspreis | Grundpreis | ||
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Netto | Brutto | Netto | Brutto | |
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