Grundversorgung

Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.

 

Danach bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas
zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen
an.

 

Sie entsprechen den unveränderten Preisregelungen der bisherigen Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom und Gas.

 

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung) sowie die Ergänzenden Bedingungen der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG  können Sie in der herunterzuladenden PDF-Datei einsehen.

Grundversorgung

Ohne zeitliche Vertragsbindung

 

Auch in der Grundversorgung profitieren Sie jetzt von der fairen Stufenpreisregelung! Die Einstufung Ihres individuellen Grundversorgungstarifs richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch:

  

(gültig ab 01.10.2011)

Arbeitspreis

Grundpreis

    Netto    

    Brutto    

        Netto    

    Brutto    


Stufe 1

(0-2.000 kWh)


7,60
ct/kWh


9,044
ct/kWh


    36,00
    €/Jahr


42,84
€/Jahr


Stufe 2
(2.001-10.000 kWh)


6,60
ct/kWh


7,854
ct/kWh


    56,00
    €/Jahr


66,64
€/Jahr


Stufe 3
(10.001-25.000 kWh)


6,15
ct/kWh


7,319
ct/kWh


    98,00
    €/Jahr


116,62
€/Jahr


Stufe 4
(25.001-50.000 kWh)


6,00
ct/kWh

  
7,140
ct/kWh


    136,00
    €/Jahr


161,84
€/Jahr


Stufe 5
(50.001-100.000 kWh)


5,89
ct/kWh


7,009
ct/kWh


    192,00
    €/Jahr


228,48
€/Jahr