Nachtspeicher

Günstige Stromversorgung für Nachtspeicherheizungen

NachtSpeicherStrom: Mit diesem Strom können Sie Nachtspeicherheizungen und andere elektrische Heizungssysteme betreiben. Der Stromverbrauch dieser Anlagen wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch der Anlage gemessen. Nicht darunter fallen Systeme, die die Anforderungen einer Wärmespeicherheizung nicht erfüllen, wie Direktheizgeräte jeglicher Art (zum Beispiel Ölradiatoren, Konvektoren, Keramikspeicher, Marmor- und Strahlungsspeicher, Elektrokachelöfen) und Kleinspeicher (5-Liter-Speicher).

 

Die KEW bietet verschiedene Tarifmodelle an:

 

Grundversorgung Nachtspeicher

Hier werden Sie zu den allg. Bedingungen, ohne Vertragsbindung von der KEW versorgt. Die Nachtspeicherheizungen können in der Nachtzeit (NT-Zeit) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aufgeladen werden.

 

KEW NachtspeicherVertrag

Für diesen Tarif ist der Abschluss eines Vertrags mit der KEW erforderlich. Der Vertrag gestaltet sich von den Konditionen her günstiger als der Grundversorgungstarif Nachtspeicher. Er setzt allerdings eine Mindestabnahmemenge von 300 kWh pro Jahr pro 1 kW Anschlusswert voraus. Dies bedeutet, bei einer Nachtspeicherheizung mit 10 kW Anschlusswert mind. 3000 kWh pro Jahr bezogen werden müssen. Wird dieser Wert nicht erreicht, so wird automatisch der Tarif Grundversorgung Nachtspeicher abgerechnet. Die Nachtspeicherheizungen können in der Nachtzeit (NT-Zeit) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aufgeladen werden.

  

Tagnachladung

Bei Anlagen die auch eine Messeinrichtung für Tagstrom (HT-Zeit) haben, besteht die Möglichkeit einer Tagnachladung der Nachtspeicherheizung in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Hierfür wird ein höherer Preis als in der NT-Zeit berechnet.