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07.10.2022

Zählerablesung 2022 der KEW

...die KEW-Zählerableser sind ab 27.10.2022 bis 03.01.2023 unterwegs!

 

Die KEW beginnt am 27. Oktober 2022 mit der Ablesung der Strom-, Gas-, Wärmemengen- und Wasserzähler. Folgende Terminierung ist zunächst vorgesehen:

 

27. Oktober bis 04. November 2022

Unterstadt, Sinnerthal und Heinitz (AB 1)

 

03. November bis 11. November 2022

Mittelstadt bis Haspelstraße (AB 2)

 

10. November bis 18. November 2022

Mittelstadt ab Mantes-la-Ville-Platz, Scheib, Storchenplatz, Teile Furpach (AB 3)

 

17. November bis 28. November 2022

Rest Furpach, Kohlhof, Bayr. Kohlhof, Wellesweiler, Ludwigsthal und

Eschweiler Hof (AB 4)

 

24. November bis 06. Dezember 2022

Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies (AB 5)

 

05. Dezember bis 12. Dezember 2022

Spiesen (AB 6)

 

09. Dezember bis 16. Dezember 2022

Elversberg (AB 7)

 

15. Dezember bis 23. Dezember 2022

Landsweiler, Heiligenwald (AB 8)

 

22. Dezember 2022 bis 03. Januar 2023

Schiffweiler, Stennweiler (AB 9)

 

Die Ableser, die zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unterwegs sind, können sich als Beauftragte der KEW ausweisen (Dienstausweis mit Lichtbild). Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist die graue KEW-Weste und -Kappe mit aufgesticktem KEW-Logo. Die Ableser sind nicht befugt, Beschwerden, Anträge und Zahlungen entgegenzunehmen oder Auskünfte zu erteilen.

 

Falls die KEW-Ableser einen Kunden zur Ablesung der Zählerstände nicht erreicht, hat der Kunde weitere Möglichkeiten seine Zählerstände schnellstmöglich mitzuteilen:

 

  • ONLINE: die schnellste Möglichkeit Zählerstände zu melden, im Online-Portal der KEW (ohne Anmeldung), lediglich mit Eingabe der Kundennummer, Rechnungseinheit und einer Zählernummer
  • E-MAIL: Zählernummer , Zählerstände mit Ablesedatum einfach per Mail an ablesung@kew.de
  • TELEFONISCH: Zählerstände einfach telefonisch unter Service-Nummer ( +49 6821 200-153) während der gewohnten Öffnungszeiten angeben (Mo.-Do. 7:30-15:30 Uhr und Fr. 7:30-14:00 Uhr)

 

Falls der KEW die Zählerstände zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung des betreffenden Abrechnungsbereiches nicht vorliegen, müssen die Verbräuche durch Schätzung ermittelt und abgerechnet werden. Dies sollte im Interesse der Kunden als auch der KEW nach Möglichkeit vermieden werden.

 

Die KEW bittet ihre Kunden diesbezüglich um aktive Mithilfe, damit sie über die Zählerstände termingerecht verfügt und die Jahresverbrauchsabrechnung ordnungsgemäß erstellen kann.

 

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