Als Hauseigentümer, Verwalter einer WEG oder als Wohnungsbaugesellschaft sind Sie für die Beheizung und Wasserversorgung einer Liegenschaft inkl. der notwendigen verursachergerechten Abrechnung verantwortlich. Die Abrechnung von Wärme und Wasser stellt dabei einen nicht unerheblichen Kostenfaktor und Verwaltungsaufwand dar.
WärmePlus Service Verteilung
Die Abrechnung im Detail
Mit Hilfe von Heizkostenverteilern und Wärmezählern fertigen wir auf der Basis der Heizkostenverordnung eine detaillierte Heizkostenabrechnung für jede einzelne Mietpartei an.
Preise und Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem mit Ihrem Vermieter geschlossenen Vertrag.

Allgemeine Voraussetzungen
Änderung bzw. Umbau einer vorhandenen Erdgas-Niedertemperaturheizung oder Neuinstallation einer Erdgas-Brennwertheizung; ggf. sind auch Fernwärme oder el. Wärmepumpe möglich.
Die Dienstleistung WärmePlus Verteilung wird nur für Mehrfamilien-/Geschäftshäuser bzw. entsprechende Mischobjekte angeboten, i.d.R. ab 5 Wohn-/Gewerbeeinheiten.
Der Bau der Heizungsanlage sowie aller Komponenten erfolgen nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der KEW Neunkirchen und den anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Bei einer Verteilungsrechnung werden zur Erfassung der Heizwärme Wärmemengenzähler oder elektronische Heizkostenverteiler in Funkausführung an den Heizkörpern installiert. Kalt- und Warmwasserzähler werden analog zur Direktabrechnung installiert. Alternativ hierzu können auch Messgeräte in Funkausführung in den Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten installiert werden.
Die erforderlichen Messtechniken zur Abrechnung, sowie die dazugehörigen Einbausätze werden ausschließlich von der KEW bereitgestellt.
Der Einbau der Zähler erfolgt ausschließlich durch die KEW und nach deren technischen Vorgaben bzw. durch von der KEW autorisierte Partnerunternehmen.
Den Zähler- bzw. Eichturnus für die Messtechnik übernimmt die KEW.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern. Sie können gerne mit uns einen Termin bei Ihnen am Objekt oder in den Geschäftsräumen der KEW vereinbaren.