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Standrohr-Ausleihe

Zu welchem Zweck verleiht die KEW Standrohre?

Für die Ausgabe von Standrohren wird zwischen zwei Verwendungszwecken unterschieden. Für Feste, Veranstaltungen und Events verleihen wir Trinkwasserstandrohre, die von unserem Fachpersonal desinfiziert und montiert werden, um eine unbedenkliche Verwendung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie dabei unsere Vorlaufzeit von 7 Arbeitstagen. Der Auf- und Abbau des Trinkwasserstandrohres erfolgt von Seiten der KEW montags bis freitags im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Nach Vereinbarung kann das Trinkwasserstandrohr auch zu anderen Zeiten, auch Samstag und Sonntag gestellt und abgebaut werden (hierfür entstehen zusätzliche Kosten).

 

Standrohre zur Entnahme von Brauchwasser („Bauwasser“) über einen Hydranten eignen sich zum kostengünstigen Befüllen eines hauseigenen Pools, Teichs oder einer Zisterne.

Bauherren und Baufirmen können mit einem Standrohr bequem Brauchwasser direkt an der Baustelle entnehmen.

 

Zur mechanischen Überprüfung und Verbrauchsablesung sind alle Standrohre jährlich zum 15. Mai und 15. September in der Geschäftsstelle der KEW unaufgefordert vorzulegen. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, kann vorab ebenfalls ein Ersatztermin mit den aufgeführten Ansprechpartnern vereinbart werden. Bei Nichtbeachtung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € an.

Wann und wo kann ich ein Standrohr ausleihen und zurückgeben?

Die Ausleihe und Rückgabe der Standrohre erfolgt in unserer Geschäftsstelle in Neunkirchen, Händelstraße 5 von montags bis freitags zwischen 8 und 11 Uhr. Die Verträge für Standrohre können bei der KEW zu den folgenden Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr) geschlossen werden. Unsere Ansprechpartner für die Standrohr-Ausleihe sind Frau Melanie Mees (+49 6821 200-262) und Frau Aline Schmitt (+49 6821 200-122). Bitte geben Sie zur Bearbeitung unbedingt den Nutzungsort des Standrohrs an.

Zur Rückgabe sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter im Lager direkt an. Nach vorheriger Terminvereinbarung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch zu anderen Zeiten an den Werktagen zur Verfügung.

Muss eine Kaution für das Standrohr hinterlegt werden?

Für Kunden der KEW wird bei der Standrohrausleihe keine Kaution fällig.*

 

*In Einzelfällen behalten wir uns vor, eine Kaution in Höhe von 250,00 € je Standrohr zu erheben, die bei unbeanstandeter Rückgabe mit der Verbrauchsabrechnung verrechnet und auf ein anzugebendes Konto überwiesen wird (sofern nicht auf einer anderen Kundennummer offene Forderungen bestehen). Bitte beachten Sie, dass wir keine Kartenzahlung anbieten oder 500 €-Scheine annehmen.

Was kostet mich die Ausleihe eines Standrohrs?

Die Kosten setzen sich zusammen aus Ihrem Wasserverbrauch, einer Tagesmiete und einer Abrechnungspauschale.

Für den Verbrauch gilt jeweils der aktuelle Wasserpreis im Versorgungsgebiet (Arbeitspreis pro m3) zzgl. Grundwasserentnahmeentgelt.

Für die Ausleihe wird ein Mietpreis von 1,05 € brutto pro Tag zzgl. einer Abrechnungspauschale von 37,80 € je Abrechnung fällig.

Details entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag Standrohr. 

Wie erfolgt die Abrechnung der Standrohr-Ausleihe?

Der Zählerstand des Standrohrs wird vor der Ausgabe und bei Rückgabe genau dokumentiert. Über den Verbrauch und die Mietkosten wird eine Abrechnung erstellt und postalisch zugestellt.

Welche Abwassergebühren entstehen bei der Verwendung eines Standrohrs?

Die Festlegung der Abwassergebührensatzung obliegt den jeweiligen Gemeinden. Dadurch unterscheiden sich die Abwassergebühren je nach Gemeinde und Verwendungszweck des Standrohrs für Trinkwasser oder Bauwasser.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner für die Standrohr-Ausleihe Frau Melanie Mees (+49 6821 200-262) und Frau Aline Schmitt (+49 6821 200-122) gerne zur Verfügung. 


Informationen und Verträge zum Herunterladen

  • Wichtige Informationen zu Hydrantenstandrohren
  • Infoblatt Hydranten und Standrohre
  • Information zur Standrohrausleihe (Stand 01.08.2020)
  • Mietvertrag Standrohr (Stand 01.08.2020)

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