Der Grund sowie die voraussichtliche Dauer jeder unserer Baumaßnahmen wird in der Maßnahmenbeschreibung in unserem im Baustellentool auf https://www.kew.de/aktuelles/bauprojekte/ genannt angegeben. Bei den Bauzeiten handelt es sich um geschätzte Angaben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Leitungsbauarbeiten sind neben technischen Abläufen auch von Witterungsbedingungen abhängig sind.
Grundsätzlich werden wir Sie wie gewohnt auch während der Baumaßnahme mit Energie und Wasser versorgen. Sollten Umschluss- und Erneuerungsmaßnahmen an Ihrem Hausanschluss nötig sein, werden wir Sie mit ausreichender Frist rechtzeitig informieren, um den Zeitpunkt der Arbeiten mit Ihnen abzustimmen.
Werden vor Ihrem Grundstück Leitungsbaumaßnahmen durchgeführt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass auch Ihre Hausanschlüsse erneuert werden müssen. Sind jedoch Ihre Hausanschlüsse ebenfalls von der Erneuerungsmaßnahme betroffen, so nehmen wir rechtzeitig Kontakt mit Ihnen auf um die Bauarbeiten zusammen mit Ihnen abzustimmen.
Der Zugang zu Ihrem Grundstück ist jederzeit gewährt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während den Tiefbau- und Oberflächenarbeiten die Zufahrt zu ihrem Grundstück nicht immer gewährleitet werden kann. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Parkplatzeinfahrten von Geschäften, Lieferantenzufahrten usw.) besteht die Möglichkeit der Herstellung einer provisorischen Zufahrt. Bitte sprechen Sie in einem solche Fall unseren zuständigen Projktleiter an, um die Möglickeiten der Herstellung einer solchen provisorischen Zufahrt abzustimmen.
Parkflächen im öffentlichen Raum können gemäß verkehrsrechtlicher Anordnungen des Ordnungsamtes während der Baumaßnahme entfallen. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich in diesen Fällen jeder Verkehrsteilnehmer selbst um Alternativen bemühen muss.
Sind Buslinien und Bushaltestellen von unseren Baumaßnahmen betroffen, erfolgt eine enge Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbetrieben. Gibt es Konfliktsituationen, werden Bushaltestellen verlegt bzw. auf Ausweichhaltestellen verwiesen. Entsprechende Änderungen sind den Informationen an den Bushaltestellen zu entnehmen.
Bevor Arbeiten an Hausanschlüssen durchgeführt werden können, ist eine Reihe von Maßnahmen an den vorgelagerten Versorgungsleitungen notwendig. Unsere Mitarbeiter kommen rechtzeitig vor Beginn der Bautätigkeiten an Ihrem Hausanschluss auf Sie zu, um den genauen Bauablauf mit Ihnen abzustimmen.
Von uns veranlasste Erneuerungs- und Umbindungsmaßnahmen sind für Sie kostenfrei.
Auch die Leitungssysteme der Energie- und Wasserversorger unterliegen Alterungsprozessen und Umwelteinflüssen. Daher ist es notwendig die Leitungen in Abhängigkeit des Alters, des verwendeten Materiales, der Umgebungsbedingungen und den zukünftig zu erwarteten Belastungen zu erneuern, bevor Schäden an den Leitungen zu Störungen in der Versorgung mit Energie und Wasser führen.
Alle unsere Baumaßnahmen werden mit der Stadt Neunkirchen und/oder den Gemeinden abgestimmt, je nach Machbarkeit koordiniert und letztendlich auch genehmigt. Das Ordnungsamt erteilt vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche Anordnung. Nach Beendigung der Oberflächeninstandsetzungsarbeiten erfolgt eine Abnahme mit den zuständigen Straßenbaulastträgern.
Während des Bauablaufs kommt es immer wieder vor, dass neu verlegte Leitungsabschnitte Prüfungen unterzogen werden. Dabei wird in anspruchsvollen Verfahren die Dichtheit oder Keimfreiheit von Leitungen getestet. Während dieser Phase darf in diesen Bereichen nicht gearbeitet werden. Es entsteht dadurch fälschlicherweise der Eindruck, dass die Arbeiten unterbrochen wurden.
Mo.- Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
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