06.05.2011
Der bundesweit agierende Strom- und Gashändler TelDaFax ist trotz mehrfacher Mahnungen durch den Netzbetreiber KEW den Zahlungsverpflichtungen für die Nutzung der Strom- und Gasnetze nicht nachgekommen.
Nach den gültigen Energiegesetzen stellt der KEW-Netzbereich allen Strom-
und Gashändlern das örtliche Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung. Mit den agierenden Händlern werden sogenannte Lieferantenrahmenverträge abgeschlossen. Die Händler müssen für die Nutzung der Netze die von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigten Entgelte bezahlen. TelDaFax ist dieser Zahlungsverpflichtung leider seit langem trotz mehrerer Mahnungen nicht mehr nachgekommen, so dass der KEW-Netzbetrieb gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen dem Händler TelDaFax die Netznutzung ab sofort verwehrt. Die rund 100 TelDaFax-Kunden im Netzgebiet der KEW werden von dem Netzbetreiber entsprechend umgehend informiert. Die Strom- und Gaslieferungen werden allerdings nicht unterbrochen. Die Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von dem Grundversorger, KEW-Vertrieb, weiterversorgt und über die tariflichen Regelungen informiert.
Mo., Di., Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Jederzeit und rund um die Uhr
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen. Den Browser jetzt aktualisieren