19.05.2009
Die KEW setzt freiwillig die Vorgaben des Bundesfinanzhofes um, und gibt zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurück!
600 Kunden des Wasserversorgers KEW erhalten in den nächsten Tagen eine gute Nachricht: Sie erhalten zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurück.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008 zum Thema Steuersatz bei Wasserhausanschlüssen: Hier wurde festgelegt, dass bei Hauswasseranschluss-Leistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt, wenn diese Leistungen und die Wasserbereitstellung durch dasselbe Unternehmen erfolgt.
Damit wird die Entscheidung der Bundesfinanzverwaltung aus dem Jahr 2000 gekippt, die verfügt hatte, dass der volle Steuersatz von 16 bzw. 19 Prozent zu berechnen sei.
Im Zeitraum 2000 bis 2008 wurden auf der Grundlage der Entscheidung der Bundesfinanzverwaltung rund 600 KEW Kunden der höhere Steuersatz in Rechnung gestellt und an das Finanzamt durch die KEW weiter geleitet.
Im April 2009 hat nun das Bundesfinanzministerium die verwaltungstechnischen Voraussetzungen getroffen, dass eine Rückerstattung von Seiten der KEW an den Kunden erfolgen kann. Hiernach besteht für die Rückerstattung keine Verpflichtung durch die KEW.
„Die KEW hat sich allerdings dazu entschieden, den durch die Entscheidungen der Bundesfinanzverwaltung in den Jahren 2000-2008 schlechter gestellten Kunden neue Rechnungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zukommen zu lassen. Damit erhalten rund 600 Kunden vom Finanzamt über die KEW rund 150.000 € an Steuern zurück.“ so Werner Spaniol Vorstand der KEW.
Die KEW bittet die Kunden um etwas Geduld. „Es nimmt etwas Zeit in Anspruch bis 600 Rechnungen aus 8 Jahren korrigiert sind.“ so Werner Spaniol abschließend.
Mo., Di., Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Jederzeit und rund um die Uhr
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen. Den Browser jetzt aktualisieren