16.05.2017
Unerlaubte Werbeanrufe und zweifelhafte Haustürgeschäfte sind laut einer Umfrage unter 1.500 ratsuchenden Verbrauchern die häufigsten Methoden zum ungewollten Vertragsabschluss. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun rechtliche Schritte gegen mehrere Anbieter eingeleitet und die Hintergründe dieser Verbraucherbeschwerden näher untersucht.
Telefonanrufe zu Werbezwecken bedürfen laut Gesetz einer eindeutigen Einwilligung der Verbraucher, zeitlich vor dem erfolgten Anruf. Doch unseriöse Energieanbieter missachten diese Verpflichtung häufig und bedienen sich dieser Vorgehensweise zur Kontaktaufnahme.
Mit der Ankündigung von angeblich bevorstehenden Erhöhungen der Strom- und Gaspreise sollen Daten und Informationen über die bestehenden Energieverträge gesammelt werden, um diese ohne das Einverständnis des Verbrauchers zu kündigen und statt des angekündigten Informationsmaterials gleich einen neuen Vertrag zu schicken.
Darüber hinaus wird auch der Direktvertrieb an der Haustür als Belästigung empfunden, wenn Verbraucher unter den Vorwänden, entweder Preisinformationen zu erhalten, oder sofort Energieberatungen bzw. Datenabgleiche durchführen lassen zu sollen, hinters Licht geführt werden sollen, indem versucht wird, häufig ohne Zustimmung der Verbraucher neue Verträge abzuschließen. Auch im Versorgungsgebiet der KEW geben sich vermehrt Personen als deren Mitarbeiter aus und drängen vehement auf den Abschluss neuer Verträge hinter denen sich sowohl etablierte Versorger als auch neue Energieanbieter verbergen, die mit diesen Mitteln ihre Marktanteile vergrößern möchten.
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