26.06.2020
Die Bundesregierung hat zum 01. Juli 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 befristet die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 und 7 auf 5 % beschlossen. Die KEW-Kunden profitieren so nicht nur in der zweiten Jahreshälfte vom Konjunkturpaket der Bundesregierung, sondern bereits ab dem Beginn des Abrechnungszeitraumes der Jahresabrechnung 2020 vom Preisvorteil für Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser. Voraussetzung dafür ist, dass die Zähler noch im laufenden Jahr abgelesen werden.
Was bedeutet das für Sie als Kunden der KEW?
Für alle Kunden in Elversberg, Landsweiler, Heiligenwald, Schiffweiler und Stennweiler, deren gewohnter Ablesezeitraum jeweils zu Beginn eines neuen Jahres liegt (in 2021), wird die Jahresablesung aus diesem Grunde auf 2020 vorgezogen. Unsere Ableser werden ab diesem Jahr bereits im Dezember in diesen Ortsteilen unterwegs sein. Die Ablesungen der Zählerstände für Elversberg, Landsweiler, Heiligenwald, Schiffweiler und Stennweiler werden bis zum 31.12.2020 vorverlegt und die Verbräuche zum 31.12.2020 in der Jahresverbrauchsabrechnung hochgerechnet. Für gesamt Neunkirchen und Spiesen ändert sich nichts. Hier bleibt die Ablesung in den gewohnten Zeiträumen. Die Jahresverbrauchsabrechnung 2020 wird Ihnen im gewohnten Zeitraum zugestellt. Die darin enthaltenen neu berechneten Abschläge für 2021 werden mit 7 bzw. 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Für weitere Auskünfte und Fragen steht unsere Kundenberatung unter 06821 200-150 gerne zur Verfügung.
Mo.- Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Jederzeit und rund um die Uhr
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen. Den Browser jetzt aktualisieren