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13.10.2022

Neue Erdgaspreise der KEW zum 01.11.2022

Gründe sind die auf 7 % gesenkte Mehrwertsteuer und das Aus für die Gasbeschaf-fungsumlage. Die direkte Unterstützung marktrelevanter Gasimporteure hat sich stattdessen als sinnvoller herauskristallisiert. Gasspeicher- und SLP-Bilanzierungsumlage bleiben hingegen.

Es ist derzeit wahrlich nicht einfach für Verbraucher, das Geschehen in der Energiebranche, die politischen Entscheidungen dazu und die Auswirkungen auf den eigenen Geldbeutel zu verstehen.

 

Jetzt wurden von der Bundesregierung wichtige Entscheidungen gefällt, die nun direkt wirken: Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas ist beschlossene Sache.

 

 

Diese beiden Maßnahmen wird die KEW zügig umsetzen. Damit wird sich die mit Schreiben von Anfang September 2022 angekündigte Preisanpassung zum 01.11.2022 deutlich reduzieren. Geplant war, dass die Arbeitspreise zum 01.11.2022 um netto 4,064 ct pro kWh bzw. mit 19 % um brutto 4,836 ct pro kWh steigen. Allein der Anteil der Gasbeschaffungsumlage an dieser Steigerung betrug inklusive Nachholeffekt für den Oktober netto 3,225 ct pro kWh bzw. (mit 19 %) brutto 3,838 ct pro kWh.

 

„Wir rechnen die jetzt weggefallenen Kosten für die Gasbeschaffungsumlage komplett und zum Zeitpunkt der geplanten Preisanpassung zum 01.11.2022 heraus“, so der Vorstand der KEW Neunkirchen Marcel Dubois. „Damit bleibt von der Erdgaspreisanpassung noch ein restlicher Betrag von netto 0,839 ct pro kWh übrig“, so Dubois weiter. Dies sind die Kosten, die der KEW für die immer noch ab 01.10.2022 geltende Gasspeicherumlage und die gestiegenen Kosten für die SLP-Bilanzierungsumlage (auch ab 01.10.2022) entstehen.

 

Die ursprüngliche Erhöhung hätte allein für die Monate November und Dezember 2022 bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (brutto mit 19 %) rund 260 € ausgemacht. Davon verbleiben mit der Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 % ab dem 01.10.2022 jetzt noch rund 50 €. Die KEW wird die neuen Erdgaspreise allen Kunden zeitnah mitteilen. „Damit reagiert die KEW zügig auf den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die Anpassung der Mehrwertsteuer“, so Dubois.

 

Gleichzeitig appelliert die KEW als regional verankerter Versorger an ihre Kunden, auch weiterhin Energie einzusparen. Die Erdgaskosten für Kundinnen und Kunden der KEW werden auf das Jahr 2022 betrachtet durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die Senkung der Mehrwertsteuer nicht steigen, dennoch ist ab 2023 mit stark steigenden Preisen zu rechnen. Auch mittel- bis langfristig werden die Energiepreise nicht mehr auf das vorherige niedrige Niveau vor dem Ukrainekrieg zurückkehren können. Daher ist Energiesparen das Gebot der Stunde. „Energiesparen leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit unter dem eigenen Dach und in der gesamten Region. Es hilft, den eigenen Geldbeutel zu schonen und dient dem Schutz unseres Klimas. Energie ist wertvoll. Gehen Sie bewusst, dankbar und sparsam damit um“, appelliert Marcel Dubois an die Kundinnen und Kunden.

 

Mit der Information zu den sich ändernden Erdgaspreisen ab 01.11.2022 wird die KEW auch gleichzeitig die neuen Erdgaspreise ab dem 01.01.2023 mitteilen und ggf. auch schon den ersten Schritt aus dem Vorschlag der Expert*innen-Kommission. Die von der Bundesregierung eingesetzte „Expert*innen-Kommission Gas und Wärme“ hat am 10.10.2022 einen Zwischenbericht abgegeben und konkrete Vorschläge vorgestellt. Hier soll ein zweistufiges Entlastungsverfahren greifen.

 

Als erste direkte Maßnahme in 2022 ist eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden auf Basis einer monatlichen Abschlagshöhe geplant. Diese Gutschrift soll über die Erdgasversorger, also die KEW erfolgen. Natürlich wird die KEW - sobald die Details und das Prozedere bekannt sind - dies sofort umsetzen.

 

In einem zweiten Schritt soll ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen, basierend auf dem Verbrauch der Abschlagszahlung für September 2022. Für 80 % dieses Verbrauchs soll ein Bruttopreis inklusive aller staatlich veranlasster Preisbestandteile in Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert sein. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Auch wenn hierzu Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.

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Bildquelle: RafaelKenji@Adobe Stock

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