15.12.2020
Neben guten Gebrauchseigenschaften sind insbesondere ein niedriger Energie- und auch Wasserverbrauch wichtige Entscheidungskriterien für die Auswahl eines Elektrogroßgerätes. Das Energielabel informiert seit 1996 genau darüber. Diese Verbraucherinformation ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt in der gesamten Europäischen Union. Alle im stationären und Onlinehandel angebotenen Geräte müssen dieses Energielabel tragen. Die farbliche Abstufung von grün (niedriger Energieverbrauch) über gelb bis rot (hoher Engergieverbrauch) bietet dem Verbraucher eine schnelle Orientierung und Vergleichsmöglichkeit.
Nachdem Elektrogroßgeräte seit den 90-er Jahren deutlich sparsamer geworden sind, wurde das Label in der Vergangenheit bereits mehrfach umgestellt und besteht bis dato aus den Klassen A+++ bis G.
Das ändert sich ab 01. März 2021 durch eine EU-weite Richtlinie. Die auffälligste Änderung wird die Rückkehr zur einheitlichen Energieverbrauchsskala mit den Klassen A bis G. Besonders schnell geht es bei Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Waschtrockner, Fernsehern und Monitoren. Ab März 2021 werden Geräte auch tatsächlich mit dem Label A bis G im Geschäft stehen. Wäschetrockner, Backofen und Staubsauger werden frühestens 2023 auf das neue Label umgestellt.
Eine Eins-zu-Eins-Umrechnung von alten auf neue Labelklassen ist durch die erheblich geänderten Messbedingungen und Berechnungsverfahren nicht möglich. So wird die Klasse A bei Einführung vermutlich vorerst nicht erreicht werden können. Geräte die sich heute in den besten Klassen A bis A +++ befinden, können durchaus in die Klassen D oder E eingeordnet werden.
Für die stufenweise Umstellung werden dem Verbraucher in den ersten Jahren als Orientierungshilfe beide Energielabel parallel ausgewiesen.
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