27.10.2020
Die KEW beginnt am 29. Oktober 2020 mit der Ablesung der Strom-, Gas-, Wärmemengen- und Wasserzähler. Folgende Terminierung ist zunächst vorgesehen:
29. Oktober bis 05. November 2020
Unterstadt, Sinnerthal und Heinitz
04. November bis 12. November 2020
Mittelstadt bis Haspelstraße
11. November bis 19. November 2020
Mittelstadt ab Mantes-la-Ville-Platz, Scheib, Storchenplatz, Furpach (teilweise)
18. November bis 27. November 2020
Furpach (Rest), Kohlhof, Bayr. Kohlhof, Wellesweiler, Ludwigsthal und
Eschweiler Hof
25. November bis 04. Dezember 2020
Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies
04. Dezember bis 10. Dezember 2020
Spiesen
BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUEN ABLESETERMINE:
09. Dezember bis 16. Dezember 2020
Elversberg
15. Dezember bis 23. Dezember 2020
Landsweiler, Heiligenwald
23. Dezember bis 30. Dezember 2020
Schiffweiler, Stennweiler
Die KEW-Ableser werden ab diesem Jahr bereits im Dezember in den vorgenannten Ortsteilen unterwegs sein. Die Ablesungen der Zählerstände für Elversberg, Landsweiler, Heiligenwald, Schiffweiler und Stennweiler werden bis zum 31. Dezember 2020 vorverlegt und die Verbräuche zum 31. Dezember 2020 in der Jahresverbrauchsabrechnung hochgerechnet. Für gesamt Neunkirchen und Spiesen ändert sich nichts. Hier bleibt die Ablesung in den gewohnten Zeiträumen. Die Jahresverbrauchsabrechnung 2020 wird danach im gewohnten Zeitraum zugestellt. Die darin enthaltenen neu berechneten Abschläge für 2021 werdend ann mit der wieder geltenden Mehrwertsteuer von 7 Prozent bzw. 19 Prozent berechnet.
Die Ableser, die zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unterwegs sind, können sich als Beauftragte der KEW ausweisen (Dienstausweis mit Lichtbild). Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist die graue KEW-Weste und -Kappe mit aufgesticktem KEW-Logo. Die Ableser sind nicht befugt, Beschwerden, Anträge und Zahlungen entgegenzunehmen oder Auskünfte zu erteilen.
Falls die KEW-Ableser einen Kunden zur Ablesung der Zählerstände nicht erreicht, hat der Kunde weitere Möglichkeiten seine Zählerstände schnellstmöglich mitzuteilen:
Falls der KEW die Zählerstände zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung des betreffenden Abrechnungsbereiches nicht vorliegen, müssen die Verbräuche durch Schätzung ermittelt und abgerechnet werden. Dies sollte im Interesse der Kunden als auch der KEW nach Möglichkeit vermieden werden.
Die KEW bittet ihre Kunden diesbezüglich um aktive Mithilfe, damit sie über die Zählerstände termingerecht verfügt und die Jahresverbrauchsabrechnung ordnungsgemäß erstellen kann.
Mo., Di., Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Jederzeit und rund um die Uhr
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