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Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss dem neuen Nutzer schon bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Ein Energieausweis soll dem potenziellen Mieter oder Käufer die Möglichkeit geben, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen und Modernisierungsmaßnahmen besser zu planen. Dafür zeigt der Ausweis auf einen Blick die Energiebilanz der Immobilie. Auf einer Farbskala lässt sich der Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen und mit einem Durchschnittshaus vergleichen.


Welchen Ausweis brauche ich für Wohn- und Nichtwohngebäude?

Bis zum 1. Oktober 2008 bestand für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Sie besteht weiter für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten (also ab 5 Wohneinheiten), unabhängig von deren Baujahr sowie für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist.

 

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, müssen seit dem 1. Oktober 2008 Bedarfsausweise erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.


Ansprechpartner

Für Beratung und Bestellung Ihres Energieausweises wenden Sie sich bitte an die ARGE SOLAR e.V. in Saarbrücken. 

Zur Homepage der ARGE SOLAR e.V. 

Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude orientiert sich ausschließlich am witterungsbereinigten Energie­verbrauch der Immobilie. Er wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner der letzten drei Jahre erstellt. Dieser tatsächliche Verbrauch kann aufgrund der Witterung und des Verhaltens der Bewohner vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen.
Zugelassen für Wohngebäude ab Baujahr 1. November 1977 oder mit mehr als vier Wohnungen.

Energiebedarfsausweis für Wohngebäude

Der Bedarfsausweis für Wohngebäude analysiert und beurteilt den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Heizanlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten.

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude orientiert sich am witterungsbereinigten Energieverbrauch der Immobilie. Zusätzlich fließen Angaben zum Stromverbrauch in die Erstellung des Ausweises ein.
Notwendig für Gebäude, deren Gewerbeanteil bei mehr als 10% liegt.

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