Der Grundversorgungstarif ist der klassische Tarif, gesetzlich und automatisch geregelt. Wir bieten die Grund- und Ersatzversorgung für Gas jetzt auch in der Stufenpreisregelung. Die Einstufung Ihres individuellen Grundversorgungstarifs richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch.
gültig ab 01.01.2023 | Arbeitspreis brutto | Grundpreis brutto |
Stufe 1 (0-2.000 kWh) | 14,409 ct/kWh | 64,20 Euro/Jahr |
Stufe 2 (2.001-10.000 kWh) | 13,981 ct/kWh | 85,60 Euro/Jahr |
Stufe 3 (10.001-25.000 kWh) | 13,735 ct/kWh | 112,35 Euro/Jahr |
Stufe 4 (25.001-50.000 kWh) | 13,606 ct/kWh | 145,52 Euro/Jahr |
Stufe 5 (50.001-100.000 kWh) | 13,488 ct/kWh | 205,44 Euro/Jahr |
(Preise gültig ab 01.01.2023; Mehrwertsteuer 7 % )
Die genannten Brutto-Preise sind Endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe von 7 %. Sie enthalten die jeweils gültigen Durchleitungsentgelte (siehe auch www.kew-netz.de). Im Arbeitspreis enthalten sind zurzeit (netto) die Energiesteuer 0,55 ct/kWh, die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von 0,546 ct/kWh (CO2-Steuer), die Konzessionsabgabe für Kochen und Heizen (bis 2.000 kWh von 0,61 ct/kWh in Neunkirchen und 0,51 ct/kWh in Schiffweiler, Spiesen-Elversberg, Bay. Kohlhof und über 2.000 kWh für Heizgas von 0,27 ct/kWh in Neunkirchen und 0,22 ct/kWh in Schiffweiler, Spiesen-Elversberg, Bay. Kohlhof) und die Gasspeicherumlage von 0,059 ct/kWh. Der Netto-Grundpreis ist unverändert. Die Netto-Preise sind zzgl. 7 % Mehrwertsteuer, es können beim Brutto-Preis Rundungsdifferenzen entstehen.
Preisblatt Erdgas KEW-Ersatzversorgung Nicht-HH-Kunden (gültig ab 01.02.2023)
Preisblatt Erdgas KEW-Ersatzversorgung Nicht-HH-Kunden (gültig ab 01.01.2023)
Preisblatt Erdgas KEW-Ersatzversorgung Nicht-HH-Kunden (gültig ab 01.12.2022)
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