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Abgrenzung des Verbrauchs

Wie wird ein Zählerstand ermittelt wenn Preise oder Tarife unterjährig angepasst werden?

Die Rechnungen für Energie und Wasser erhalten Sie einmal im Jahr zum Jahresende bzw. Jahresanfang. Hierzu werden die Zähler von uns oder Ihnen selbst abgelesen um den Verbrauch des letzten Jahres festzustellen. Doch Preisänderungen werden häufig unterjährig vorgenommen. Damit wir Ihren Verbrauch auch zu diesem Stichtag ermitteln können, wird von unseren Systemen eine komplexe Hochrechnung vorgenommen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in folgendem PDF-Dokument.

   

Brennwertfaktor

Sie als Gaskunde lesen Ihren Gasverbrauch in Kubikmeter [m³] ab und wir berechnen Ihnen Kilowattstunden [kWh]. Wie wird die Umrechnung vorgenommen?

Beim Ablesen der Zählerstände teilen Sie und Ihren Gasverbrauch in der Einheit Kubikmeter (m³) mit. Zur Abrechnung wird der Verbrauch mittels Umrechnungsfaktoren (Zustandszahl und Brennwert) in Kilowattstunden umgerechnet. Wie sich die Werte für Zustandszahl und Brennwert ermitteln lassen und die Umrechnung vorgenommen wird, können Sie aus der beigefügten PDF-Datei entnehmen.

 

Unterjährige Abrechnung

Sie können sich als Kunde der KEW auch für eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung entscheiden.

Für diese unterjährigen Abrechnung(en) (auch für eine Zwischenrechnung) fallen zusätzliche Kosten an. Pro Abrechnung wird eine Abrechnungspauschale in Höhe von 11,90 Euro/brutto (10,00 Euro/netto) zum jeweiligen Grundpreis hinzugerechnet. Hierbei wird die Ablesung durch den Kunden selbst vorgenommen und uns über das Onlineportal mitgeteilt. Erfolgt die Ablesung durch uns, so kommt für die Ablesung der Zähler an einer Abnahmestelle ein weiterer Betrag in Höhe von 20,94 Euro/brutto (17,60 Euro/netto) pro Ablesung hinzu.