24.10.2011
Gaswerk Neunkirchen
Information gemäß § 11 der Störfallverordnung
Die KEW AG betreibt in Neunkirchen in der Gustav-Regler-Straße eine Flüssiggas-Anlage, welche der Störfallverordnung unterliegt.
Die Anwohner in der Nähe dieser Anlage erhielten eine Broschüre, die über Anlagen im Saarland informiert, die der Störfallverordnung unterliegen.
Die Bevölkerung wird in dieser Broschüre über das Gaswerk Neunkirchen und über die Lagerung von Flüssiggas sowie über das Verhalten bei Störfällen auf dem Betriebsgelände informiert.
Die Anlage wird regelmäßig durch mehrere Sachverständige auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft. Dadurch wird ein hoher technischer Sicherheitsstandard erfüllt. Um Störfälle auszuschließen bzw. wirksam zu bearbeiten, sind die Mitarbeiter speziell auf diese Anlage geschult. Alarmpläne wurden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und werden ständig trainiert und aktualisiert.
Durch die Störfallverordnung sind wir verpflichtet, die Nachbarschaft der Anlage über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Störfall zu informieren. Dabei geht es uns als Ihr Versorger vor Ort nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Auflagen sondern auch um ein offenes Informationsverhalten gegenüber dem Bürger.
Bei weiteren Fragen stehen wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zu unserer Anlage und den Sicherheitsmaßnahmen gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Ing. (FH) Markus Borr (Tel. 06821 200-240, Fax 06821 200-200).
Mo., Di., Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
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