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    Die Digitalisierung und die Einführung von Smart Metern rückt immer mehr in den Fokus der Medien. Alles Wissenswerte dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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Rein ins neue Heim

Eine neue Wohnung – da gibt es eine Menge zu beachten

Der Bezug einer neuen Wohnung ist mit viel Arbeit verbunden und will gut organisiert sein. Haben Sie an alles gedacht? Alles Wissenswerte haben wir hier noch einmal für Sie zusammengefasst.

 

  • Rund um Ihren Umzug

Ganz wichtig: Ein Übergabeprotokoll mit altem und neuem Vermieter!

Die gemeinsame Ablesung der Zähler mit dem Vermieter oder Nachfolger beim Übergabetermin der Wohnung verhindert Unstimmigkeiten über Zeitpunkt oder Zählerstände. Außerdem: Gibt es einen Nachmieter, der die Zähler sofort übernimmt (angemeldet bei der KEW), entfällt die zweiwöchige Kündigungsfrist.

  • Übergabeprotokoll

Anmeldung zum richtigen Zeitpunkt:

Sobald die Wohnung genutzt und damit Energie bezogen wird, sollte auch die Anmeldung erfolgen. Bestenfalls erledigen Sie dies zeitnah zum Einzugsdatum oder Schlüsselübergabetermin, so ist gewährleistet, dass durch Abschluss der Versorgungsverträge Energie und Wasser zur Verfügung stehen.

Tarif prüfen:

Bei Umzügen ändert sich häufig die Lebenssituation – man vergrößert oder verkleinert die Wohnfläche, steigt bei der Warmwasserbereitung oder beim Kochen auf Erdgas oder Strom um. Unser Tarifrechner kalkuliert für Ihren Verbrauch immer den günstigsten Tarif.

 

Wichtiges beim Auszug:

Die bestehenden Versorgungsverträge sind fristgerecht innerhalb von zwei Wochen in Textform zu kündigen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Daten: Name, Kundennummer mit Rechnungseinheit, die Verbrauchsstelle, die Zählernummern, das Auszugsdatum und Ihre Kontaktdaten für Rückfragen. Damit unsere Endabrechnung auch in der neuen Wohnung ankommt, geben Sie uns bitte Ihre neue Adresse an. 

 

Wichtig für den Vermieter:

Für die Übergangszeit von Auszug des Mieters bis zur Neuvermietung sollte der Vermieter alle Zähler übernehmen und Versorgungsverträge abschließen. Nur so ist sichergestellt, jederzeit über Energie und Wasser verfügen zu können. Nach einer Stromzählersperrung kann z.B. eine an den gleichen Stromkreis angeschlossene Heizung nicht mehr funktionieren, was häufig Frostschäden zur Folge hat.

 

 

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