10.05.2013
Die flächendeckende Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die gesundheits- und umweltgerechte Entsorgung des Abwassers sind klassische Kernleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die von der EU-Kommission geplante Verschärfung des Vergaberechts für Dienstleistungskonzessionen würde tief in die Strukturen einer sehr gut organisierten und funktionierenden kommunalen Wasserwirtschaft eingreifen. Die KEW fordert deshalb: Die Wasserver- und die Abwasserentsorgung müssen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie komplett herausgehalten werden; mit punktuellen Nachbesserungen ist es nicht getan.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Kommunen in Zukunft im Regelfall den Betrieb der Wasserversorgung ausschreiben. Dazu gibt es einen Richtlinienentwurf, der die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitlich regeln soll. Damit soll der Bereich der Wasserversorgung stärker als bisher für private Unternehmen geöffnet werden. Die KEW hält dies aufgrund der fundamentalen Bedeutung der Wasserversorgung für das Gemeinwesen für sehr kritisch.
Bei der Dienstleistungsrichtlinie geht es nicht nur um wasserwirtschaftliche, sondern auch um soziale Dienstleistungen, wie etwa die Krankentransporte. Allerdings gibt es schon Ausnahmen, wie beispielsweise die Durchführung von Lotterien oder der Betrieb von Häfen. Allein schon deshalb wäre es möglich, die Wasserver- und die Abwasserentsorgung komplett ebenfalls aus der Richtlinie herauszunehmen.
Die Dienstleistungsrichtlinie verfolgt nicht direkt das Ziel, die Wasserbetriebe zu privatisieren. Es geht also nicht um den Verkauf von kommunalen Unternehmen. Es geht darum, den Wasser- und Abwassermarkt für Private zu öffnen.
Die KEW plädiert dafür, den Bereich der Wasserversorgung aus der Richtlinie herauszunehmen, weil
1. die Wasserversorgung ein Kernbereich kommunaler Daseinsvorsorge ist,
2. die Gefahr besteht, dass Kommunen Gestaltungskompetenz hinsichtlich wichtiger Investitionen in die öffentliche Infrastruktur verlieren,
3. die von der EU-Kommission aufgeführten Gründe für einen Ausschreibungswettbewerb, nämlich Effizienzsteigerungen, mehr Transparenz sowie niedrigere Kosten für die Verbraucher, nicht erwiesen sind. Erfahrungen aus anderen Ländern verdeutlichen, dass weder Privatisierung noch ein verstärkter Ausschreibungswettbewerb um Versorgungsgebiete noch eine Anreizregulierung Vorteile in Preis und Versorgungsqualität bringen.
4. KEW befürchtet, dass es aufgrund der hohen Komplexität der rechtlichen Vorgaben für die Anwendung der Gesetze zu einem enorm hohen Verwaltungsaufwand und damit zu Ineffizienzen in das System kommen wird.
Wie ist die Wasserversorgung in Deutschland bisher organisiert?
Die Wasserversorgung in Deutschland ist äußerst vielfältig. Es gibt etwa 5.000 Wasserversorger. Über interkommunale Zusammenarbeit wird die Wasserversorgung häufig auch über Zweckverbände realisiert. In Einzelfällen haben sich heute schon Kommunen entschieden, einen privaten Anbieter mit der Wasserversorgung zu beauftragen. Dieser private Anbieter wurde durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung, eine Konzession zu vergeben, auf der Basis wirtschaftlicher Überlegungen vor Ort resultiert. Die KEW plädiert dafür, dass diese bewährte kommunale Entscheidungsfreiheit beibehalten wird.
Sofern an der vorgelegten Dienstleistungsrichtlinie keine Änderungen mehr vorgenommen werden, geht die KEW davon aus, dass rund 800 Stadtwerke in Deutschland ihre Leistungen ausschreiben müssten. Der Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat allerdings Ende Februar einen noch nicht mit dem europäischen Rat und europäischen Parlament abgestimmten Vorschlag gemacht, demzufolge Stadtwerke in einer bestimmten Organisationsform ihre Leistungen nicht mehr ausschreiben müssten. Die Nachbesserung des Vorschlages ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch träfe nach groben Schätzungen des Verbandes kommunaler Unternehmen nach wie vor rund 260 Stadtwerke in Deutschland eine Ausschreibungspflicht.
Die Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag sind in Rat und Parlament weitgehend abgeschlossen. Aktuell ringt man im informellen Trilogverfahren noch um Kompromisse. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist bis Juli 2013 möglich. Danach müsste die Richtlinie noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Die KEW appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, in Brüssel für die Ausnahme des Wasserbereichs zu stimmen, um die bewährten kommunalen Strukturen der Daseinsvorsorge bei der Wasserversorgung beibehalten zu können.
Der hohe Leistungsstand der kommunalen Wasserwirtschaft wird regelmäßig durch technische und wirtschaftliche Kenntnisse untermauert. Die hohe Qualität des Leitungswassers wird immer wieder bestätigt. Deutsches Trinkwasser genießt beim Verbraucher höchste Beliebtheit. Dreiviertel aller Befragten bewerten regelmäßig ihr Trinkwasser mit „gut“ oder „sehr gut“. Nicht nur das Produkt Wasser, sondern auch dessen Anbieter werden positiv bewertet. 70 % der Befragten sind mit ihrem Wasserversorger explizit „zufrieden“ bis „sehr zufrieden“. Die Bürgerinnen und Bürger sind daher mit der derzeitigen Organisation und Qualität in der Wasserwirtschaft in Deutschland zufrieden. Einer vom Verband kommunaler Unternehmen in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage zufolge sprechen sich 82 % der Deutschen gegen neue Vorschriften aus Brüssel für die Organisation der Wasserversorgung aus.
Ein Blick auf die Erfahrungen mit Marktöffnungen im europäischen Ausland zeigt auch, dass nicht unbedingt immer die erwünschten Ergebnisse wie mehr Effizienz und sinkende Preise durch mehr Wettbewerbsdruck erreicht werden. In Frankreich beispielsweise hat die Unzufriedenheit vieler Kommunen zu einer Reihe von Rekommunalisierungen geführt. Die Stadt Paris hat die Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2010 wieder in eigene Hände genommen. Es machte daher keinen Sinn, bewährte Strukturen in der Wasserver- und Abwasserentsorgung kaputt zu machen. Die Kunden der KEW sind mit der Wasserversorgung und der Wasserqualität äußerst zufrieden.
Über das Internetportal der KEW können Informationen zu der Wasserqualität im Versorgungsgebiet abgefragt werden. Unter www.kew.de/privatkunden/Wasser finden unsere Kunden die Einstufung des Wasserhärtebereichs gemäß Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) § 9. Unser Trinkwasser entspricht mit 0,7 mmol Calciumcarbonat pro Liter dem Härtebereich WEICH. Dieser Wert ist wichtig z. B. bei der Einsatzmenge von Waschmitteln. Wasser wird in drei Härtebereiche eingestuft (weich, mittel und hart). Je weicher also das Wasser ist, desto weniger Wasserenthärter bzw. Waschmittel sind notwendig. Der Verbraucher kann somit aktiv zum Gewässerschutz beitragen.
Wem dieser eine Wert aber noch nicht ausreicht, kann detailliertere Inhaltsstoffe zu unserem Trinkwasser unter www.kew.de/privatkunden/Trinkwasseranalyse mit einer Trinkwasseranalyse aus dem für ihn zuständigen Wasserwerk erhalten. Da die KEW im Versorgungsgebiet zwei Wasserwerke (Wellesweiler und Eschweilerhof) mit 26 Brunnen, 3 Hochbehältern und 7 Druckerhöhungsanlagen betreibt, ist hier die Angabe der Straße und Hausnummer, in der er wohnt, erforderlich. Eine Trinkwasseranalyse mit detaillierten Inhaltsangaben ist z. B. wichtig für Betreiber von Aquarien, zur Zubereitung von Säuglingsnahrung, für Trinkwasserinstallateure (Auslegung Materialbeschaffenheit bei Neubauten) usw.
Mo., Di., Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Jederzeit und rund um die Uhr
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen. Den Browser jetzt aktualisieren