Der Grundversorgungstarif ist der klassische Tarif, gesetzlich und automatisch geregelt. Wir bieten die Grund- und Ersatzversorgung für Gas jetzt auch in der Stufenpreisregelung. Die Einstufung Ihres individuellen Grundversorgungstarifs richtet sich nach Ihrem Jahresverbrauch.
gültig ab 01.01.2022 | Arbeitspreis brutto | Grundpreis brutto |
Stufe 1 (0-2.000 kWh) | 8,330 ct/kWh | 71,40 Euro/Jahr |
Stufe 2 (2.001-10.000 kWh) | 7,854 ct/kWh | 95,20 Euro/Jahr |
Stufe 3 (10.001-25.000 kWh) | 7,580 ct/kWh | 124,95 Euro/Jahr |
Stufe 4 (25.001-50.000 kWh) | 7,438 ct/kWh | 161,84 Euro/Jahr |
Stufe 5 (50.001-100.000 kWh) | 7,307 ct/kWh | 228,48 Euro/Jahr |
(Preise gültig ab 01.01.2022; Mehrwertsteuer 19% )
In der Gasgrundversorgung sind folgende staatlich veranlasste Preisbestandteile enthalten: Energiesteuer 0,55 ct/kWh/netto und Konzessionsabgabe in Stufe 1 von 0,51 bzw. 0,61 ct/kWh/netto und in den übrigen Stufen von 0,22 bzw. 0,27 ct/kWh/netto. Die Konzessionsabgabe ist je Größe der Gemeinde unterschiedlich, die erste Angabe ist für die Gemeinden Spiesen-Elversberg und Schiffweiler, die zweite für die Stadt Neunkirchen. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite des Netzbetreibers www.kew-netz.de veröffentlicht.
Mo.- Do. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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